Werden Kapitalgewinne aus dem Handel auf dem Sekundärmarkt ebenfalls besteuert?
Ja, Sie müssen Kapitalgewinne aus gewinnbringenden Verkäufen auf dem Sekundärmarkt steuerlich angeben. Beispiel: Nehmen wir an, Sie haben einen 5-Euro-Kredit gekauft und ihn inklusive Aufschlag für 6 Euro verkauft, also einen Gewinn von 1 Euro erzielt. Diese 1 Euro müssen Sie als Kapitalgewinn aus dem Sekundärmarkt steuerlich angeben.