Wie werden Investitionen bei Bondora für Privatpersonen in Estland besteuert?
Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung darüber, wie Peer-to-Peer-Kredite in Estland für Privatpersonen besteuert werden und wo Sie die entsprechenden Daten auf unserer Plattform finden.
Diese Zusammenfassung basiert auf Informationen der estnischen Steuer- und Zollbehörde. Dies gilt nur für Personen mit Wohnsitz in Estland.
Welche Art von persönlichem Einkommen wird in Estland besteuert?
Gemäß dem estnischem Einkommensteuergesetz Kapitel 3 Besteuerung des Einkommens gebietsansässiger natürlicher Personen - § 12. Einkommen einer gebietsansässigen natürlichen Person - Zu den in Estland zu versteuernden Einkünften gehören Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, Geschäftseinkommen, ZINSEN (§ 17), Einkünfte aus Mieten und Lizenzen, Kapitalgewinne, Renten und Stipendien, Dividenden, Versicherungsentschädigungen und Zahlungen aus Pensionsfonds sowie Einkommen einer juristischen Person mit Sitz in einem Niedrigsteuergebiet. § 17. Zinsen Die Einkommenssteuer wird auf alle aufgelaufenen Zinsen aus Krediten, Leasingverträgen und anderen Schuldverpflichtungen sowie auf Wertpapiere und Einlagen erhoben, einschließlich des anhand der Schuldverpflichtungen berechneten Betrags um den die ursprünglichen Schuldverpflichtungen erhöht werden. Zu den Zinsen gehören auch monetäre Zahlungen, die an Anteilsinhaber auf Grundlage eines vertraglichen Investmentfonds geleistet werden, mit Ausnahme der in Unterabschnitt 15 genannten Zahlungen. Die bei verspäteter Erfüllung einer monetären Verpflichtung zu zahlenden Verzugsstrafen (Verzugsgebühren) gelten nicht als Zinszahlungen. Auszug aus: Income Tax Act in Englisch, Tulumaksuseadus (TuMS) in Estnisch.
Ist das Einkommen aus Peer-to-Peer-Krediten in Estland für Privatpersonen steuerpflichtig?
Der Einkommenssteuersatz in Estland beträgt 20 %. Bei Peer-to-Peer-Krediten werden in der jährlichen Erklärung berücksichtigt:
- Verdiente Zinsen (erhaltene Zinszahlung vom Kreditnehmer)
- Verdiente Zinsen aus in Verzug geratenen Krediten
- Kapitalgewinne aus dem Sekundärmarkt (Gewinn aus dem Verkauf und Kauf von Kreditanteilen)
Für Investoren bei Bondora bedeutet das, dass sie die „Summe der erhaltenen Zinsen“ angeben müssen. Diese Spalte enthält alle Zinserträge und Zinserträge aus in Verzug geratenen Krediten. Sie finden diese Informationen auf der Seite „Cashflow“. Wenn Sie weiterlesen, zeigen wir Ihnen, wo und wie Sie die von Ihnen benötigten Daten bei Bondora finden. Wenn Ihr Nettogewinn rein virtuell ist und Ihre Strategie darin besteht, alle Ihre Erträge zu reinvestieren, spielt das keine Rolle – Sie müssen die verdienten Zinsen trotzdem angeben. Wenn Sie aus irgendeinem Grund in einem Kalenderjahr keinen Gewinn erwirtschaftet haben, z.B. weil der Kreditnehmer seine Zahlungen ausgesetzt hat und Sie keine Zinsen erhalten haben, müssen Sie nichts angeben – Sie versteuern nur die tatsächlich erhaltenen Zinszahlungen. Denken Sie daran, dass Sie das Investmentkonto (§172) nicht für Investitionen bei Bondora verwenden dürfen. Und wenn Sie Ihr Einkommen als Privatperson angeben, können Sie keine Verluste oder Gebühren mit den erhaltenen Zinsen verrechnen. Die erhaltenen Bruttozinsen sind einkommenssteuerpflichtig.