So heben Sie Geld aus den Investitionen eines verstorbenen Angehörigen ab
Der Tod eines geliebten Menschen kann eine emotional sehr herausfordernde Zeit im Leben der Angehörigen darstellen. Leider gibt es auch bürokratische Verpflichtungen, um die sich die Angehörigen kümmern müssen. Mit diesem Leitfaden möchten wir sicherstellen, dass sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Bondora so einfach wie möglich geklärt werden können.
Falls Sie Erbe eines verstorbenen Investors sind, reichen Sie bitte die folgenden Dokumente und Unterlagen bei uns ein, um auf das Geld aus dem Investitionskonto des Verstorbenen zugreifen zu können:
- Sterbeurkunde – Reichen Sie bitte entweder die Sterbeurkunde im Original oder eine beglaubigte Farbkopie ein.
- Identitätsnachweis – Eine Farbkopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses (beide Seiten).
- Erbschein – Falls das Dokument nicht auf Englisch ist, muss es offiziell auf Englisch übersetzt und von einem Notar beglaubigt werden. Aus dem Dokument sollte die Aufteilung des Erbes unter den Erben ersichtlich sein.
- Ihre Kontaktdaten – Bitte teilen Sie uns Ihre Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse mit.
- Notariell beglaubigte Vertretungsvollmacht – Nur erforderlich, wenn Sie kein direkter Erbe sind oder es mehr als einen Erben gibt und Sie sämtliche Erben in der Kommunikation mit uns vertreten.
Bitte füllen Sie das unten stehende Feedback-Formular aus und hängen Sie alle erforderlichen Dokumente an. Wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung, um das Konto abzuwickeln. Sollten Sie weitere Hilfe in dieser schwierigen Zeit benötigen, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Wir unterstützen Sie dabei, mit den richtigen Ansprechpartnern in Kontakt zu treten.