Welche Rechte haben die Aktionäre von Bondora?
100 % der ausgegebenen Aktien von Bondora sind zum Erscheinungsdatum dieses Artikels voll eingezahlt und ordnungsgemäß eingetragen. Die Inhaber der Aktien haben Anspruch auf die Ausschüttung der Nettogewinne, falls vorhanden, die von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung mit der Satzung von Bondora erklärt werden. Sie haben auch bei den Hauptversammlungen von Bondora eine Stimme pro Aktie; die Aktien sind jedoch in drei Klassen unterteilt, wobei für jede etwas andere Rechte gelten.
Darüber hinaus hat die Tochtergesellschaft von Valinor Management LLC als Aktionärin von Bondora bestimmte spezifische Rechte, die in der Satzung bestimmt sind, u.a. sind dies Vetorechte bei einer begrenzten Anzahl von Aktionärsanträgen. Das Aktienregister von Bondora wird vom ECRS (Zentrales estnisches Verzeichnis aller gehandelten Wertpapiere) geführt und verwahrt.
Die Aktionärshauptversammlung ist das höchste Leitungsorgan von Bondora. Jedes Jahr muss eine Jahreshauptversammlung der Aktionäre abgehalten werden; in Ausnahmefällen kann die Hauptversammlung vom Aufsichtsrat auf eigene Initiative oder auf Antrag des Aufsichtsrats oder von Aktionären, die insgesamt nicht weniger als 5 % des Aktienkapitals von Bondora halten, einberufen werden. Jeder Aktionär von Bondora ist berechtigt, bei jeder Aktionärsversammlung eine Stimme abzugeben.