Was sind die Aufgaben des Aufsichtsrats?
Dem Aufsichtsrat obliegt die Planung der Geschäftstätigkeit von Bondora, die Organisation der Geschäftsführung von Bondora, die Überwachung der Tätigkeit des Vorstandes und die Beschlussfassung gemäß den Vorschriften des geltenden Rechts und der Satzung von Bondora. Darüber hinaus verfügt der Aufsichtsrat über die Funktionen und Kompetenzen, die in der Satzung von Bondora und im geltenden Recht vorgesehen sind.
Aufsichtsratssitzungen finden immer dann statt, wenn dies erforderlich ist, mindestens jedoch einmal alle drei Monate. Der Aufsichtsrat hat das Recht, Beschlüsse ohne Einberufung einer Sitzung zu fassen, wenn alle Mitglieder dem zustimmen.
Die folgenden Maßnahmen und/oder Transaktionen erfordern einen Beschluss des Aufsichtsrats, der, um gültig zu sein, (i) die Zustimmung der Mehrheit seiner Mitglieder und (ii) die Zustimmung des von der Tochtergesellschaft von Valinor Management LLC ernannten Aufsichtsratsmitglieds benötigt:
- Annahme und/oder Änderung des Strategie-/Geschäftsplans und des Budgets;
- Bestellung und/oder Abberufung des CEO und/oder des Vorsitzenden des Vorstands;
- Genehmigung aller wesentlichen Transaktionen (u. a. für Akquisitionen und die Ausgabe von Schuldverschreibungen), die nicht zuvor im genehmigten Budget enthalten oder vorgesehen waren;
- Genehmigung jeder Veräußerung von Vermögenswerten mit einem Geldwert von mehr als 50.000 EUR;
- Einleitung oder Beilegung, auch im Wege des Vergleichs, aller Gerichtsverfahren außerhalb des normalen Geschäftsbetriebs, bei Forderungen mit einem Geldwert von mehr als 50.000 EUR;
- eine wesentliche steuerliche Wahl oder Änderung des Steuerstatus von Bondora vornehmen, die nicht aufgrund von Änderungen von Gesetzen, Vorschriften oder Buchhaltungsprinzipien erforderlich ist;
- Abschluss von Transaktionen mit verbundenen Parteien, die nicht im Rahmen des normalen Geschäftsgangs und zu marktüblichen Bedingungen getätigt werden;
- Erhöhungen der Jahresvergütung von Mitarbeitern, die mehr als 75.000 EUR verdienen, um mehr als 10 %;
- Abschluss von Verträgen mit einem Geldwert von mehr als 50.000 EUR, die nicht zuvor im genehmigten Budget enthalten oder vorgesehen waren;
- Abschlüsse von Beschäftigungs-, Dienstleistungs-, Beratungs- oder Kooperationsvereinbarungen mit einem jährlichen Geldwert von mehr als 50.000 EUR, die nicht zuvor im genehmigten Budget enthalten oder vorgesehen waren;
- Genehmigung bzw. Gewährung der Teilnahme an einem Aktienanreiz- oder ähnlichen Beteiligungsprogramm, einschließlich eines Options-Pools.
Es ist zu beachten, dass der Aufsichtsrat den Strategie/Geschäftsplan und das Budget für ein Jahr schriftlich bestätigt und Aktualisierungen vierteljährlich überprüft, wenn er dies für angebracht hält.