Wie wirkt sich ein starker gesetzlicher Schutz für Kreditnehmer auf Bondora aus?
Risiko
Der gesetzlich verankerte Schutz für Kreditnehmer ist in allen Ländern, in denen die Bondora Group tätig ist, gut entwickelt. Wenn Bondora oder ein bevollmächtigter Vertreter in Finnland ein Gerichtsurteil gegen einen in Verzug geratenen Kreditnehmer erwirkt, sieht das finnische Recht beispielsweise vor, dass ein bestimmtes Mindesteinkommen geschützt ist, das auch von der Zahl der Unterhaltsberechtigten abhängt und im Durchschnitt 1.000 Euro pro Monat beträgt. Dieser Betrag ist vor der Pfändung durch Gläubiger, Gerichte oder Gerichtsvollzieher geschützt. In Estland gilt ein ähnliches Prinzip, das dem in Verzug geratenen Kreditnehmer das Recht einräumt, ein festgelegtes Mindesteinkommen in Höhe des Mindestlohns zu behalten. Darüber hinaus kann ein Drittel des Mindestlohns pro Unterhaltsberechtigten nicht von Gläubigern, Gerichten oder Gerichtsvollziehern eingezogen werden. Der Bruttomindestlohn in Estland beträgt derzeit 540 Euro pro Monat. Auch in Spanien gibt es Einschränkungen, wobei die Gerichte zugunsten des Schuldners entscheiden können, wodurch die Höhe der Zinsen, die geltend gemacht werden dürfen, begrenzt wird.
Daher sind die Möglichkeiten von Bondora, bei einem in Verzug geratenen Kreditnehmer, dessen Einkommen unter einem bestimmten Niveau liegt, eine Rückgewinnung erfolgreich durchzuführen, in Finnland und Estland begrenzt, und auch in Spanien gibt es Grenzen, die durch die Entscheidungen der Gerichte bestimmt werden können.
Maßnahme zur Minimierung des Risikos
Bondora kennt die einschlägige Gesetzgebung zum Schutz der Schuldner und berücksichtigt sie in einem verbindlichen Regelwerk. Laut diesen Regeln darf Kreditnehmern, deren Einkommen unter der gesetzlich festgelegten Mindesteinkommensgrenze pro Monat liegt, kein Kredit gewährt werden, und diese Einschränkungen der Rückgewinnung von Außenständen werden bei der Preisgestaltung von Krediten berücksichtigt.